AGB

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Grundsätzliche Regelungen

1. Der „Regler-Jugend-Sommer“ ist ein nicht kommerzielles Ferienprogramm der ev. Regler-Gemeinde Erfurt, das vom Förderverein der Regler-Gemeinde als eingetragener und gemeinnütziger Verein organisiert wird. Dieser tritt auch als Träger auf.
2. Alle Vereinbarungen und Verträge basieren auf dem aktuellen BGB.
3. Die Veranstaltung wird durch Fördermittel unterschiedlichster Fördermittelgeber ermöglicht, wobei wir darauf achten, dass die Geschäftsbedingungen der Fördermittelgeber ethischen und moralischen Gesichtspunkten entsprechen.
4. Diesen Fördermittelgebern sind wir rechenschaftspflichtig und damit verpflichtet mit den Fördermitteln sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.
5. Der Träger legt Wert darauf, dass Kindern des vorgegebenen Altern und aller gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit haben, an dem Ferienprogramm teilzunehmen.
6. Die Anmeldung ist erst mit dem Eingang der Teilnahmegebühr auf dem angegebenen Konto verbindlich. Dazu bekommt der Kunde eine Bestätigung. Kann die Teilnahmegebühr aus verschiedenen Gründen nicht entrichtet werden, setzen Sie sich bitte mit den Organisatoren in Verbindung (Adressen auf der Website).
7. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Ferien werden 50% des Teilnehmerbeitrages rückerstattet. Danach kann leider keine Rückerstattung mehr erfolgen.

Haftung

8. Das Ziel des Ferienprogrammes ist, dass die Kinder und Jugendlichen an und in den Projekten viel Freude haben und die Zeit in einem friedlichen, verständnisvollen Miteinander verbringen.
9. Während des „Regler-Jugend-Sommers“ sind Projektleiter*innen und Betreuer*innen verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmenden abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmenden – gemäß ihrer Einsichtsfähigkeit – sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schaden an Gesundheit, Leben oder Eigentum entstehen kann.
10. „Der Regler-Jugend-Sommer ist ein Programm der Regler-Gemeinde, so dass im Falle eines Unfalles die Haftpflichtversicherung der Gemeinde in Kraft tritt. Für sportliche oder gefährlichere Aktivitäten empfehlen wir zusätzlich innerhalb ihrer Familienversicherung für eine Absicherung zu sorgen.
11. Für den Weg zum täglichen Treffpunkt des Projektes, sowie den Heimweg sind die Eltern verantwortlich. Das pünktliche Bringen und Abholen der Kinder im zeitlich vorgegebenen Rahmen ist unbedingt erforderlich.
12. Für Schäden an und den Verlust von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer*innen haftet der Träger nicht.

Informationen zu den Teilnehmer*innen

13. Die Eltern sind verpflichtet im Rahmen der Anmeldung alle relevanten Besonderheiten zum angemeldeten Kind wie Essgewohnheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Verhaltensauffälligkeiten u.s.w. anzugeben.
14. Vor Beginn der Projekte bitten wir anzugeben, ob das Kind allein Hin- und Heimweg bewältigen kann, oder gebracht, sowie abgeholt wir.
15. Bei der Anmeldung müssen Kontaktdaten der Eltern / Erziehungsberechtigten, Mailadresse und Mobilnummer, unter der sie während der Zeit des „Regler-Jugend-Sommers“ erreichbar sind, hinterlegt werden. Es ist dann auch sicher zu stellen, dass sie unter diesen Nummern erreichbar sind.
16. Es ist wichtig, dass die Kinder die erforderliche Kleidung, Schutzmaßnahmen oder Hilfsmittel dabei haben. Für diese ist der/die Eigentümer*in verantwortlich.

Verhaltenskodex

17. Wir pflegen einen friedlichen, freundschaftlichen, hilfsbereiten, ehrlichen und höflichen Umgang.
18. Den Anweisungen der Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.
19. Rauschmittel, Waffen, dazu gehören auch Messer aller Art, sowie Rauchen sind verboten.
20. Verstöße können, wenn erforderlich, mit dem Ausschluss vom „Regler-Jugend-Sommer“ geahndet werden. In diesem Fall werden umgehend die Eltern / Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
21. Die jeweils genehmigten und kommunizierten Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten

Öffentlichkeitsarbeit

22. Der Träger ist den Fördermittelgebern verpflichtet Rechenschafft zu legen, wie aber auch in innerkirchlichen oder öffentlichen Medien zu kommunizieren. Dazu ist es erforderlich Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen. Die Einverständniserklärung ist innerhalb der Anmeldung mit abzugeben.